Zahntransplantationen sind zwar in Zeiten der modernen Implantologie etwas außer Mode gekommen, haben aber dennoch nach wie vor bei bestimmten Indikationen Ihren festen
Platz in der Zahnmedizin.
Es kommt in der Natur gar nicht so selten vor, dass manche bleibende Zähne nicht angelegt sind. Dann hat der Milchzahn keinen "Nachfolger" und fällt, sofern er gesund ist, auch nicht aus.
Es gibt Patienten, die haben mit vierzig immer noch den einen oder anderen nicht ausgefallenen (persistierenden) Milchzahn.
Da dieser Milchzahn aber dauerhaft nicht den Kaubelastungen gewachsen ist, denkt man natürlich bei Zahnverlust zuerst an ein Implantat.
Doch wie verhält es sich bei Heranwachsenden, deren Milchzahn kariös zerstört ist? Bei Jugendlichen darf nicht implantiert werden, da das Implantat und der umgebende Knochen nicht mitwachsen. Man entfernt daher den zerstörten Milchzahn und transplantiert zum Beispiel einen Weisheitszahn des Patienten an die Stelle des fehlenden bleibenden Zahnes. Dieser wächst mit dem Kieferknochen mit und läßt sich sogar im Rahmen einer erforderlichen kieferorthopädischen Behandlung mitbewegen.
Eine andere Indikation ist der Frontzahnverlust nach einem Unfall. Hier lassen sich kleine bleibende Backenzähne an die Stelle des verlorengegangenen Schneidezahnes transplantieren. Das unterschiedliche Aussehen des Backenzahnes läßt sich durch ein Veneer aus Keramik oder Composite ausgleichen.
Nach dem Abschluss des Wurzelwachstums (~mit 21 Jahren) sind Zahntransplantationen
zum Ersatz fehlender bleibender Zahne prognostisch fraglich. Für diese Patienten ist eine Implantation die bessere Lösung.
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